"Aufbau-Seminar Fahranfänger" (ASF) und "Aufbau-Seminar Punkteauffällige" (ASP)
ASF (Aufbau-Seminar Fahranfänger)
Dies ist ein Seminar zu dem junge Fahranfänger, die in der Probezeit durch verkehrswidriges Auffallen vom Straßenverkehrsamt verpflichtet werden.
ASP (Aufbau-Seminar Punkteauffällige)
Das ASP-Seminar kann bis zu einem bestimmten Punktestand in Flensburg freiwillig besucht werden. Überschreitet man diesen, wird ein Seminar vom Strassenverkehrsamt vorgeschrieben. Durch die freiwillige Teilnahme an einem ASP-Seminar können bis zu 4 Punkte abgebaut werden. Durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung können 2 Punkte abgebaut werden. Ein ASP-Seminar kann nur alle 5 Jahre besucht werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:
| 0 - 8 Punkte | Keine direkten Folgen - ein Aufbauseminar kann freiwillig besucht werden. 4 Punkte Abzug maximal, jedoch nur bis auf 0 Punkte möglich und nicht ins Minus hinein. Wer also nur 1 Punkt in Flensburg hat, bekommt auch nur 1 Punkt Abzug bis 0 und keine weitere Gutschrift auf minus 3 Punkte. Die Teilnahme am Aufbauseminar führt zum Abzug von 4 Punkten. |
|---|---|
| 9 - 13 Punkte | Ab 8 Punkte erfolgt eine zwangsweise kostenpflichtige Verwarnung durch die Führerscheinstelle mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Teilnahme am Aufbauseminar führt bei 9 - 13 Punkten zum Abzug von 2 Punkten. |
| Ab 14 Punkte | Die Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingend an. Bei Nichtteilnahme am Aufbausemniar wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Seminarbesuch innerhalb von 2 Jahren prüfungsfrei. Wurde aber in den letzten 5 Jahren schon ein Aufbauseminar besucht, wird nur eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Sie können aber freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Diese freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führt zum Abzug von 2 Punkten. |
| 18 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis - Wiedererteilung frühestens nach 6 Monaten. |
Der Seminarteilnehmer muss zu allen Sitzungen erscheinen und pünktlich sein, ansonsten darf eine Bescheinigung nicht ausgestellt werden.
Falls Sie weitere Informationen zu unseren angebotenen Seminaren wünschen, z.B. wann der nächste Termin ist, dann rufen Sie uns einfach an, oder schreiben uns eine E-Mail.
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