Führerschein Klasse S (Quad, Trike)
3-rädrige Kleinkrafträder (Trike) oder 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad) mit einer von bbH = 45 Km/h. Hubraum nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor oder max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW bei Dieselmotoren, max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW bei Elektromotoren. Bei 4-rädrigen Leichtkraftfahrzeugen LM nicht über 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Batteriegewicht). Diese Fahrzeuge unterliegen gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 4B StVZO weder den Vorschriften über das Zulassungsverfahren noch gem. § 29 StVZO der regelmäßigen technischen Überwachung. Gem. § 18 Abs. 3 und 4 StVZO unterliegen sie jedoch der Betriebserlaubnispflicht und sind zu kennzeichnen.
| Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | keine |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
