Führerschein Klasse S (Quad, Trike)

3-rädrige Klein­krafträder (Trike) oder 4-rädrige Leicht­kraft­fahrzeuge (Quad) mit einer von bbH = 45 Km/h. Hubraum nicht mehr als 50 cm³ bei Fremd­zündungs­motor oder max. Nutz­leistung von nicht mehr als 4 KW bei Diesel­motoren, max. Nenn­dauer­leistung von nicht mehr als 4 KW bei Elektro­motoren. Bei 4-rädrigen Leicht­kraft­fahrzeugen LM nicht über 350 kg (bei Elektro­fahrzeugen ohne Batterie­gewicht). Diese Fahrzeuge unterliegen gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 4B StVZO weder den Vorschriften über das Zulassungs­verfahren noch gem. § 29 StVZO der regelmäßigen technischen Über­wachung. Gem. § 18 Abs. 3 und 4 StVZO unterliegen sie jedoch der Betriebs­erlaubnis­pflicht und sind zu kennzeichnen.

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Eure Meinungen

vielen, vielen lieben dank für die wirklich tolle fahrschulzeit!
juliane

wie ihr mir das Fahren in so kurzer Zeit beigebracht habt, ist für mich immernoch unfassbar. Mir kommt es vor als hätte ich gerade erst die Fahrschule betreten und nun halte ich schon meinen Führerschein stolz in der Hand. Danke!

Danke das ich jetzt die Straßen unsicher machen darf...
Wir sehn und beim "BE" machen... dann fahren wir auch noch durch McDrive ;)