Führerschein Klassen A, A1 und M
Führerschein Klasse A, unbeschränkt
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
| Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 25 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | A1, M |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse A, beschränkt
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
| Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | A1, M |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ jedoch nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von a) 80 km/h für 16-17jährige, und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
| Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 16 Jahre / 18 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | M |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
| Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | keine |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
