Führerschein Klassen B und BE
Führerschein Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
| Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 17/18 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | L, M |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
| Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
|---|---|
| Mindestalter: | 17/18 Jahre |
| Einschluss der Klassen: | keine |
| Befristet: | nein |
| Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
| Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
