Führerschein Klassen D1, D1E, D und DE

Führerschein Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personen­beförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: Auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: bei Ersterteilung betriebs- oder arbeits­medizinisches Gut­achten oder MPU / augenärztliches Gut­achten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren ärztliche Unter­suchung sowie ein augen­ärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Ver­längerung wird wie bei der Erst­erteilung verfahren.

Führerschein Klasse D1E

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Vorbesitz: Klasse D1 erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: D1
Befristet: Auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU / augen­ärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augen­ärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Führerschein Klasse D

Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausge­nommen Krafträder - zur Personen­beförderung mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: D1
Befristet: Auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gut­achten oder MPU / augen­ärztliches Gut­achten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augen­ärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Ver­längerung wird wie bei der Erst­erteilung verfahren.

Führerschein Klasse DE

Klasse DE

Kombination aus einem Zug­fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamt­masse.

D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
Vorbesitz: Klasse D erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen:
Befristet: Auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: bei Ersterteilung betriebs- oder arbeits­medizinisches Gut­achten oder MPU / augen­ärztliches Gut­achten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augen­ärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Eure Meinungen

wie ihr mir das Fahren in so kurzer Zeit beigebracht habt, ist für mich immernoch unfassbar. Mir kommt es vor als hätte ich gerade erst die Fahrschule betreten und nun halte ich schon meinen Führerschein stolz in der Hand. Danke!

Ich vermiss die fahrstunden total war immer sehr lustig^^
man kann dich echt nur weiterempfehlen! :)

dankeschön für die lustigen und interessanten Fahr- und Theoriestunden. =)
Super, dass alles geklappt hat!
Anna B. & Nina G.