Führerschein Klassen T und L

Führerschein Klasse T

Klasse T

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeits­maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forst­wirtschaft­liche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)
18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Führerschein Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Eure Meinungen

an alle geht am besten zur fahschule WAHL die beste fahrschule in ganz leer und umgebung und eifach die bessere WAHL

Super Fahrschule. Kann ich nur jedem empfehlen. Weiter so Sveni

vielen, vielen lieben dank für die wirklich tolle fahrschulzeit!
juliane