News & Tipps
Tipps
Am besten kümmert ihr euch rechtzeitig darum. So können keine Wartezeiten für die Prüfungszulassungen entstehen.
- Sofortmaßnahmen am Unfallort (1. Hilfe)
- Paßfoto
- Sehtest
- Fotokopie vom Ausweis (Vorder- & Rückseite)
- Augenärztliches Gutachten
- Große 1. Hilfe
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt)
- Paßfoto
- Fotokopie vom Ausweis (Vorder- & Rückseite)
News
Alkoholverbot für Fahranfänger in Kraft getreten
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Seit dem 1. August 2007 ist für Fahranfänger Alkohol am Steuer tabu. Das Verbot gilt für alle Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei Verstößen werden 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig, gegebenenfalls kommen eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar hinzu.
(kitz, 1.8.07)
Die so genannte "Dauerlichteinschaltung" wird verpflichtend eingeführt.
Die EU-Kommission hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2011 alle neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrlicht ausgestattet sein müssen. Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw und Transporter Tagfahrleuchten haben; eineinhalb Jahre später gilt die Pflicht auch für Nutzfahrzeuge.
Auch wenn einige Sicherheitsexperten den Nutzen von Tagfahrleuchten kontrovers diskutieren, geht eine Studie der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) davon aus, dass durch das Fahren mit Licht am Tag rund drei Prozent aller Unfälle vermieden werden könnten.
Bereits heute gilt in einigen europäischen Ländern die Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren. Fahrzeuge, die noch kein Tagfahrlicht haben, müssen in diesen Ländern am Tag mit dem Abblendlicht fahren.
