Führerschein Klasse T

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­ge­schwin­digkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Ar­beits­maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forst­wirtschaft­liche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit An­hängern).

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)
18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Einschluss der Klassen: L
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Führerschein Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich