Führerschein Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Ge­samt­masse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (auch mit Anhänger mit einer zu­läs­sigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zu­läs­sigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Einschluss der Klassen: AM, L
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Führerschein Klasse B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahr­zeug­kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht über­steigt.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Führerschein Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
 

 

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jare, 17 Jahre (Begleitetes Faren)
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich