Führerschein Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre, 17 Jahre (Begleitetes Fahren) |
Einschluss der Klassen: | AM, L |
Befristet: | Nein |
Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre, 17 Jahre (Begleitetes Fahren) |
Einschluss der Klassen: | keine |
Befristet: | Nein |
Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jare, 17 Jahre (Begleitetes Faren) |
Einschluss der Klassen: | keine |
Befristet: | Nein |
Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |