Führerschein Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­ge­schwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 24 Jahre, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse 2A
Einschluss der Klassen: A2, A1, AM
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Führerschein Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: A1, AM
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

Führerschein Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Ver­bren­nungs­motor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektro­motoren.
 
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchst­ge­schwin­dig­keit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen An­triebs­maschine oder einem Verbren­nungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hin­sicht­lich der Gebrauchs­fähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: Nein
Eignung / Sehvermögen: Allgemein / Sehtest
Erneute Feststellung: nicht erforderlich

 

Dreirädrige Klein­krafträder und vierrädrige Leicht­kraft­fahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremd­zündungs­motoren, einer maximalen Nutz­leistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Ver­bren­nungs­motoren oder einer maximalen Nenn­dauer­leistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektro­motoren. Bei vierrädrigen Leicht­kraft­fahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.