Klasse B196

Mit der Erweiterung B196 dürfen Sie bestimmte Motorräder fahren, ohne eine zusätzliche Motorradprüfung abzulegen. Dies ist eine großartige Möglichkeit für Autofahrer, mehr Flexibilität zu gewinnen.

Voraussetzungen

Für die Prüfung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Keine Prüfung erforderlich, nur eine Schulung

Benötigt wird:

  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass

Ausbildung

Theorie und Praxis:

  • Mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten in der Theorie
  • Mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten in der Praxis

Zulassung für

Fahrzeuge:

  • Leichte Motorräder der Klasse A1 (Hubraum bis 125 cm³, Leistung bis 11 kW)
  • Verhältnis von Leistung zu Gewicht maximal 0,1 kW/kg

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