Klasse B197

Der Führerschein der Klasse B197 ermöglicht es Ihnen, Pkw sowohl mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe zu fahren. Diese Kombination bietet mehr Flexibilität und ist besonders vorteilhaft für Fahrschüler, die die Einfachheit eines Automatikgetriebes bevorzugen, aber dennoch die Fähigkeit erwerben möchten, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu führen.

 

Voraussetzungen

Für die Prüfung:

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre mit begleitetem Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Kombination aus Theorie- und Praxiskursen, inkl. Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
  • Inklusive Klassen: AM, L

Benötigt wird:

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Ausbildung

Theorie:

  • Doppelstunden von jeweils 90 Minuten
  • Bei erstmaliger Erteilung: 12 Theoriestunden
  • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
  • Zusatzunterricht: 2 Theoriestunden

Praxis:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Ausbildung auf Automatikfahrzeugen mit zusätzlicher Ausbildung auf Schaltgetriebe (mind. 10 Stunden)
  • Überlandfahrten: 5 Fahrten
  • Autobahnfahrten: 4 Fahrten
  • Nachtfahrten: 3 Fahrten

Zulassung für

Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
  • Maximale zulässige Gesamtmasse: 3.500 kg
  • Maximal 8 Personen exklusive Fahrer

Anhänger:

  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg sind immer erlaubt
  • Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht sind erlaubt, wenn die Fahrzeugkombination nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht erreicht

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