Führerschein Klasse C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen mit nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Einschluss der Klassen: | keine |
Befristet: | ab 50. Lebensjahr auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Führerschein Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Vorbesitz: | Klasse C1 erforderlich |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Einschluss der Klassen: | BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist |
Befristet: | ab 50. Lebensjahr auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Führerschein Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (auch mit Anhänger mit einem zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Einschluss der Klassen: | C1 |
Befristet: | auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | nach jeweils 5 Jahren |
Führerschein Klasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Die Fahrerlaubnis C und CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Vorbesitz: | Klasse C1 erforderlich |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Einschluss der Klassen: | BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist |
Befristet: | auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | nach jeweils 5 Jahren |