Führerschein Klasse C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Ge­samt­masse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t (auch mit An­hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraft­omnibussen mit nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: ab 50. Lebensjahr auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre

Führerschein Klasse C1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem An­hänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Ge­samt­masse der Kombination darf 12 t und die zulässige Ge­samt­masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht über­steigen. Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer ent­sprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Über­führung an einen anderen Ort dienen.

Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Befristet: ab 50. Lebensjahr auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre

Führerschein Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einer zulässigen Ge­samt­masse von mehr als 3,5 t (auch mit Anhänger mit einem zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: C1
Befristet: auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren

Führerschein Klasse CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Die Fahrerlaubnis C und CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
Befristet: auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren