Führerschein Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).kW.
Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Einschluss der Klassen: | keine |
Befristet: | ab 50. Lebensjahr auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Führerschein Klasse D1E

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Vorbesitz: | Klasse D1 erforderlich |
Mindestalter: | 21 Jahre |
Einschluss der Klassen: | BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist |
Befristet: | auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU / augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. |
Führerschein Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz: | Klasse B erforderlich |
Mindestalter: | 24 Jahre |
Einschluss der Klassen: | D1 |
Befristet: | auf 5 jahre |
Eignung / Sehvermögen: | Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | nach jeweils 5 Jahren |
Führerschein Klasse DE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz: | Klasse D erforderlich |
Mindestalter: | 24 Jahre |
Einschluss der Klassen: | BE, D1E sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist |
Befristet: | auf 5 Jahre |
Eignung / Sehvermögen: | bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU / augenärztliches Gutachten |
Erneute Feststellung: | nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. |