Führerschein Klasse T

Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) |
Einschluss der Klassen: | L |
Befristet: | Nein |
Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |
Führerschein Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz: | keine Klasse erforderlich |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Einschluss der Klassen: | keine |
Befristet: | Nein |
Eignung / Sehvermögen: | Allgemein / Sehtest |
Erneute Feststellung: | nicht erforderlich |